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Blitzer-Apps bleiben illegal

Das Oberlandesgericht im niedersächsischen Celle hat mit der Bestätigung einer Bußgeldstrafe sogenannte Blitzer-Apps für illegal erklärt. Die Nutzung einer solchen App stellt dem Gericht zufolge einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung dar. Die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers aus Winsen/Luhe wurde damit verworfen.

Bild: Pixelio.de / Michael Grabscheit
Bild: Pixelio.de / Michael Grabscheit

Der Mann hatte gegen eine Geldbuße in Höhe von 75 Euro Beschwerde erhoben, die ihm wegen der Benutzung einer Blitzer-App auferlegt wurde. Das Gericht entschied, dass ein Smartphone ein technisches Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im Sinne der Straßenverkehrsordnung sei, falls darauf eine Blitzer-App installiert ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die jeweilige App tatsächlich einwandfrei funktioniert.

Der zugehörige Gesetzesparagraph (§ 23 Abs. 1b Straßenverkehrsordnung (StVO)) lautet wie folgt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

Hierzu gehören demnach auch Smartphones. Das Urteil gilt als rechtskräftig, der Autofahrer muss die Strafzahlung nun leisten.

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